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Alt 17.10.2008, 21:04   #1 (permalink)
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Idee § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern



hallo zusammen,

auch auf die gefahr hin das heir nur mountainbiker sind oder alle selbstverständlich eien konvorme lradausstattung haben: § 67 lichttechnische einrichtungen an fahrrädern ( StVZO - Einzelnorm )

man beachte abs. 7 rr.1 : "katzenaugen"

ODER

abs. 7 nr.2 : "reflexstreifen auf der flanke"


das sollte man sich ausdrucken und mitführen und bei der kontrolle ...
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Alt 17.10.2008, 22:32   #2 (permalink)
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Typisch Deutschland sag ich da nur.
Die grün-weißen äh.. blau-silbernen sollen mal schön froh sein, dass ich vorne und hinten Licht anmache, wenn ich Straße fahre.
Katzenaugen kommen mir nicht an meine Speichen (Wie sieht das bitte aus :-D ) - nein ernsthaft das ist echt schrecklich, auch wenn ich den Sinn dahinter noch verstehen kann.
Aber dann Licht und Reflektoren vorne und hinten ist echt übertrieben.
Und Reflektoren an den Pedalen bei Klickpedalen?? Alternativ könnte man sich ja Leuchtstreifen vorne und hinten an die Schuhe machen
Zumindest ist das ganze für "Rennräder" unter 11kg abgeschwächt. Bei großzügiger Auslegung des Begriffs und etwas gewichtstunig durchaus auch für MTBler zu erreichen^^
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Alt 18.10.2008, 07:24   #3 (permalink)
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Tach auch,

hinzu kommt das Sichtfahrgebot. Genaugenommen müßte ich bei den schwachen dynamobetriebenen Funzeln mein Bike dann schieben oder zu Hause bleiben. Also im zweifel leg´ ich mir die Stvo dann doch so aus, daß ich auch was seh´!

Wie sowas vor Gericht ausgehen kann?
Zitat:
Zitat von Tour Beitrag anzeigen
Obwohl der Gesetzgeber eingesteht, wie sinnlos das geltende Recht zum Thema Fahrradbeleuchtung ist, hat sich bisher nichts geändert. Dies musste jüngst wieder ein Radfahrer erfahren, der bei Dämmerung auf einem Radwanderweg in einem Naherholungsgebiet über eine quer verlaufende, 25 Zentimeter dicke Rohrleitung stürzte, die ein Bauunternehmen dort vorübergehend verlegt hatte. Er zog sich schwere Kopf- und Gesichtsverletzungen zu.
Fortsetzung hier.


Gruß

Yeti
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Alt 19.10.2008, 06:59   #4 (permalink)
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hallo zsuammen,

jo Yeti, gesetzteskonform aber tod - naja in diesem falle gott sei dank nur verletzt.

diese sichtweitenfahrregelung macht mir auch kofzerbrechen. und zwar für radwege. ja auch immer weider gerne diskutiert. ich fahre auf radwegen wo mülltonnen, strauchbewuchs, bäume und fußgänger sind mit gut 20 km/h ?

das ist ja bei den heutige bikes und etwas regelmäßiger fahrpraxis kein spitzentempo. ich meine wozu fahre ich auf dem radweg wenn ich lt. gesetztestext doch eigenlich maximal joggen dürfte ?
da stellt sich dann doch für mich die frage: sollte ich nicht lieber auf der straße ( = dreißiger ZONE ) fahren ? da geb ich dann etwas gas und düse so mit 27km/h. der ein oder andere trödelautofahrer ist da auch net schneller.

für mich ist der gesetztgeber in der pflicht endlich und zwar praxisnah eine änderung durchzuführen und der mündige radfahrer, welcher sich entsprechend den gegebenheiten angepasst verhält zu schützen gegenüber den stärkeren verkehrsteilnehmern. ( nicht das wir uns falsch verstehen, ich bin auch autofahrer. )
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Alt 19.10.2008, 09:30   #5 (permalink)
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Hallo,

Erkennbarkeit im Dunkeln sollte jedem Biker genauso wichtig sein, wie Fahren mit Helm.
Jeder Radfahrer regt sich auf, wenn Autos unbeleuchtet entgegen kommen. Aber für Radfahrer ist das normal, worüber sich die Autofahrer aufregen. Autos kommen aber ohne Beleuchtung nicht in den Verkehr.

Reflektoren:
Abs. 7 Nr 1 und 2: seitliche Kenntlichmachung durch Speichenrückstrahler oder Reflexstreifen auf Reifen bzw. Felge. Neuerdings auch mit rückstrahlenden Speichenclips an jeder Speiche.

Das gilt für alle Fahrräder, auch für Rennräder < 11 kg.

Die Befreiung für Rennräder gilt nur für die Ausrüstung mit DYNAMO-Lichtanlage! Befreiung von der Rückstrahlerpflicht nur während eines Rennens.

Zur leidigen Klage über deutsche Reglementierung. Diese Regelungen gibt es auch in anderen Ländern. Die österreichische Fahrradverordnung von 2001 schreibt Rückstrahler seitlich, vorne, hinten und an den Pedalen vor. In den USA schreibt die "United States Consumer Product Safety Commission (CPSC)" vor, das alle Räder nach der "Zehn Reflektoren-Regel" ausgerüstet sein müssen. D. h. 1x weiß vorne, 1x rot hinten, je 2 gelbe Rückstrahler in den Rädern und je 2 gelbe Rückstrahler in den Pedalen. Einzelstaaten machen das sogar zur Pflichtausrüstung beim Bikeverkauf (z. B. 2007 Minnesota Statutes, Nr. 169.222 OPERATION OF BICYCLE).

Bin privat kein Engel. Aber mein NRS kommt nicht dunkel an. Dezent aber effektiv angebrachte Reflexfolien mit hohen Rückstrahlwerten machen das möglich. Die Beleuchtung mit Zulassung (IXON IQ Speed oder BigBang) macht auch Fahren mit höheren Geschwindigkeiten möglich.

Viele zugelassene Leuchten, Dynamo- oder Batteriebetrieben, können heute deutlich mehr als noch vor fünf Jahren. Man muss nur etwas mehr investieren.

Gruß Frank
Frank_Z ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2008, 10:26   #6 (permalink)
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Tach auch

Zitat:
Zitat von sakura Beitrag anzeigen
jo Yeti, gesetzteskonform aber tod ...
Mein Vater pflegte immer zu sagen: Was nutzt es dir, wenn auf Deinem Grabstein steht: "Er hatte recht!"? Dem ist nichts hinzuzufügen!


Zitat:
Zitat von sakura Beitrag anzeigen
diese sichtweitenfahrregelung macht mir auch kofzerbrechen. und zwar für radwege. ja auch immer weider gerne diskutiert. ich fahre auf radwegen wo mülltonnen, strauchbewuchs, bäume und fußgänger sind mit gut 20 km/h ?
Das Sichtfahrgebot ist schon in Ordnung. Halt das mal ´nem Autofahrer vor die Nase, wenn dieser meint, er hätte Dich nicht gesehen. Das Argument zieht einfach nicht. Ich kann Dich nicht über den Haufen fahren und dann sagen, daß ich Dich nicht gesehen hab´. Wenn ich normal fahre und Du mir nicht in Selbstmordabsicht vor die Motorhaube springst passiert nämlich garnichts!
Eine andere Sache ist, in wie weit die Straßenverkehrszulassungsordnung den technischen Entwicklungen bei Fahrrädern Rechnung trägt. Das tut sie meines Erachtens nach nicht.


Zitat:
Zitat von sakura Beitrag anzeigen
ich meine wozu fahre ich auf dem radweg wenn ich lt. gesetztestext doch eigenlich maximal joggen dürfte?
Die Komune wird mit dem Entzerrungsgrundsatz argumentieren - und meint damit Fördermittel des Bundes, die sie erhält, wenn zur Fahrbahnerneuerung noch ein Radweg angelegt wird.


Zitat:
Zitat von sakura Beitrag anzeigen
da stellt sich dann doch für mich die frage: sollte ich nicht lieber auf der straße ( = dreißiger ZONE ) fahren?
Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, daß nicht jeder Radweg benutzungspflichtig ist.
Liest Du hier zum Thema

Zitat:
Zitat von Tour Beitrag anzeigen
Nutzungspflicht des Radwegs

Als Radfahrer muss man den Radweg benutzen. Auf die Fahrbahn darf man nur ausweichen, wenn der Radweg nicht in ordentlichem Zustand ist oder nicht die erforderlichen Maße aufweist.
Zur [ironiemodus=an] besonderen Gefährdungslage [ironiemodus=aus] in einer Tempo 30 Zone guckst Du hier


Zitat:
Zitat von sakura Beitrag anzeigen
für mich ist der gesetztgeber in der pflicht ...
Solange es vom Bund Zuschüsse für Radwege gibt wird es auch Komunen geben, die mit diesen Zuschüssen ihre Straßensanierungen alimentieren lassen. Da sind wohl eher die Aufsichtsgremien gefragt, die Sinnhaftigkeit solcher Transfers zu überprüfen...


Zitat:
Zitat von Frank_Z Beitrag anzeigen
Erkennbarkeit im Dunkeln sollte jedem Biker genauso wichtig sein, wie Fahren mit Helm ...
Das sollte man als selbstverständlich voraussetzen können. Dazu braucht ´s aber auch ´ne anständige Beleuchtung und keine Funzeln, die schon von ´ner entfernten Straßenlaterne überstrahlt werden...


Zitat:
Zitat von Frank_Z Beitrag anzeigen
Neuerdings auch mit rückstrahlenden Speichenclips an jeder Speiche.
So neu sind die Dinger nicht. Du meinst solche Dinger wie die Secu Clips von Büchel, ja?


Gruß

Yeti
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Geändert von Yeti (19.10.2008 um 10:28 Uhr).
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Alt 19.10.2008, 12:26   #7 (permalink)
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hi Yeti, hi zusamen,

ja ich kenne die ganzen diskussionen bzgl. radwege u. licht. natürlich geht es um geld. für mich ist aber primär interessant wie es um meine und die sicherheit der anderen verkehrsteilnehmer aussieht. ( geld spielt da für moch weniger eine rolle. )

und anbei noch ein gedanke: irgendwie habe ich gerade den verdacht, das die gesetzteslage deshalb nicht geändert wird, weil dann eben einige leer ausgehen.

aber das sind nur ein zwei gedanken zum thema.
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