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Alt 17.10.2006, 10:08   #1 (permalink)
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Standard "Rechtsfrage"

Folgende Frage gilt es zu beantworten:

Wenn ein regionaler Fahrradgroßhändler in seinem Prospekt ein MTB mit "Shimano Deore XT 24 Gang" bewirbt, was darf der Kunde (Laie) erwarten?

- XT Schaltwerk?
- XT Schaltwerk + XT Umwerfer?
- XT Schaltwerk + XT Umwerfer + XT Shifter?
- ......?

Habe morgen einen Fall, in dem es (unter anderem) um diese Frage gehen wird.

Bitte Euch daher um Hilfe.

Danke, Olli
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Alt 17.10.2006, 10:47   #2 (permalink)
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Jemand, der die Branche etwas kennt wird da nur ein 8-fach XT-Schaltwerk erwarten. Wahrscheinlich ist der Rest maximal Deore. Der Begriff sugeriert aber, daß alle Schaltkomponenten aus der XT-Gruppe sein müßten. Daher würd ich sagen, es ist eine Sache der Vorbildung des Kunden und seinen Bezug zur Materie. Wenn man die aber außen vor läßt (muß man ja eigentlich, weil jeder Kunde ja das gleiche Recht hat), dann ist diese gängige Masche der Bike-Branche schon ´ne ziemliche Verarsche.
Beispiel aus der Vergangenheit, über das ich immer wieder schmunzeln mußte: Bei meinem 83er Polo war die Serienausstattung an Reifen der 135er oder 145er auf 13 Zoll. Die 155er, die ich drauf hatte wurden von VW als "Breitreifen" verkauft. Wer unter dem Begriff Breitreifen unabhängig vom Auto jetzt richtig fette Schlappen erwartet hätte, wäre ziemlich rein gefallen.
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Alt 17.10.2006, 11:41   #3 (permalink)
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Unbedarfte Kunden erwarten natürlich eine XT-Schaltung, und kriegen diese auch, nämlich in Form des erwähnten Schaltwerks. Dass die andren Komponenten natürlich minderwertiger sind fällt den meisten nicht auf oder wird als unwichtig abgetan.

Etwas erfahrere Leute wissen schon dass solche Angebote meist, auf gut Deutsch, Kundenverarsche sind. Andere Firmen werben daher ja mit Sätzen wie "komplette XT-Gruppe".

Fazit: man dürfte eigentlich mindestens ein XT-Schaltwerk erwarten, der Rest sollte mindestens auf LX-Niveau sein. Die Realität sieht anders aus. Rein rechtlich könnte ich mir aber vorstellen dass man da nix machen kann, da die Schaltung ein umgangsprachlicher Begriff ist, und sich die Händler wahrscheinlich auf Fachtermini einschiessen würden. Nach dem Motto "was wollt ihr eigentlich, das Schaltwerk ist doch die eigentlich Schaltung".
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Alt 17.10.2006, 11:45   #4 (permalink)
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also bei >Shimao Deore XT 24 GANG< würde ich eine komplette 24 Gangschaltung von Shimano Deore XT voraussetzen, also Schaltwerk, Umwerfer und Shifter minimum! Eher noch Kasette und vordere Kettenblätter mit Kurbeln inkl. Kette.

wenn da stehen würde >Shimano Deore XT Schaltung< würde ich ein XT Schaltwerk voraussetzen

und wenn >Shimano Deore XT< dran steht wäre irgendwas an dem Bike mit Deore XT ausgestattet ...

Es wäre durchaus wüßnschenswert, wenn die ganze Kundenverarsche bei ebay und co mit Schrottbikes zu überteuerten Preisen und miserablen Ausstattungen mit dem angeprangerten Namen "XTR" endlich aufhören würden!

Allerdings gibt es in jedem solchen Angebot meist irgendwo im kleingedruckten eine Ausstattungsliste, in der alle Teile detailliert aufgeführt sind udn das auch ein Laie lesen kann, dass nicht alle Teile Xt oder XTR Niveau sind ... insofern wird der Laienkollege pech haben denke ich!
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Bis bald im Wald! Freeride!

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Alt 17.10.2006, 12:13   #5 (permalink)
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Also rein theoretisch, könnte man als Kunde, wenn es lautet "Shimano Deore XT 24 Gang" doch davon ausgehen, dass die 24 Gänge, die das Fahrrad hat, durch Deore XT auch unmittelbar geschalten werden.

Und dann würde ich sagen, müsste es mindestens Schaltwerk und Umwerfer sein.

Wäre eigentlich doch relativ logisch, oder nicht??? Leider sieht die Realität wohl oft anders aus...

Viele Grüße

Der Roman
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Wer später bremst, ist länger schnell.

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Teamarbeit ist, wenn vier Leute für eine Arbeit bezahlt werden, die drei besser machen könnten, wenn sie nur zu zweit gewesen wären und einer davon krank zu Bett läge. (Martin Wolgast)
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Alt 17.10.2006, 12:33   #6 (permalink)
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Vielen Dank schon einmal für die Anworten!

Vielleicht noch einmal kurz den rechtlichen Hintergrund: Nach § 434 Abs. 1 BGB ist eine Sache frei von SAchmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit keine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt, ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Zu der Beschaffenheit gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Vrkäufers (Prospekt!!!) insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften erwarten kann.

Vorliegend wurde ein Bike an einen unbedarften Laien verkauft, das obige Beschreibung "Shimano XT 24 Gang" bzw. Shimano Deore XT" in der Werbung aufwies. Das Bike hatte ein XT-Schaltwerk, aber einen Alivio-Umwerfer. Ist das Bike jetzt mangelhaft?

Ich weiß, dass das gängige Praxis vieler Händler ist, Blender-Bikes dieser Art auf den Markt zu schmeißen. Ich hätte da aber vielleicht die Chance, etwas erzieherisch zu wirken... Andererseits hält sich bei mir das Mitleid mit dem Kunden auch in Grenzen. Wäre man halt zu einem vernünftigen Fachhändler gegangen und hätte nicht auf die - reduzierten - Mondpreise geschielt!!!
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Alt 17.10.2006, 13:04   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Spätzlbiker
... Ich hätte da aber vielleicht die Chance, etwas erzieherisch zu wirken... Andererseits hält sich bei mir das Mitleid mit dem Kunden auch in Grenzen. Wäre man halt zu einem vernünftigen Fachhändler gegangen und hätte nicht auf die - reduzierten - Mondpreise geschielt!!!
JA! Bitte erzieherisch tätig werden!!! Die vielen Schrottbikeverscherbler nutzen das viel zu sehr aus, dass es doch noch recht viele Kunden gibt, die sich mit der genaueren Technik überhaupt nicht auskennen und auf eine simple Beschreibung vertrauen.

JKlar könnte er zu einem Fachhädler gehen und sich ein teures Bike aufschwatzen lassen, dass er nachher doch nie im Leben braucht.

Jeder hat das recht, sich ein günstiges oder auch billiges Bike zu kaufen, wenn er das so möchte, dann aber bitte ohne durch Verblendung von einzelnen Edelparts schlichtweg betrogen zu werden!
Wenn er ein billiges Bike kaufen will, dann soll das auch bitte so in der Beschreibung des Bikes deutlich drinstehen! Wenn das nämlich so wäre, wäre der Kunde automatisch zu einem richtigen Fachhändler gegangen wenn er ein gutes Bike haben wollte.

Klar, die ganze Schnäppchenjägerei der einzelnen Kunden verursacht solch eine Bescheißerei ja erst! Mit solchen Typen hab ich dann auch wenig Mitleid die auf teufel komm raus ein noch pralleres Schnäppchen machen müssen und am Ende noch meinen, den Fachhandel mit ebay Preisen konfrontieren zu müssen.
Hier sollte man klar Äpfel mit Äpfel vergleichen können und das auch Laien, die es nicht besser wissen.
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Alt 17.10.2006, 16:53   #8 (permalink)
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Hallo,

die Übung mit dem "Showteil" Schaltwerk zieht sich doch bei vielen Herstellern durch die Produktpaletten. Das hilft dann dem Händler, auch dem "guten" Händler, in der Argumentation und schaltet sich bei der Probefahrt top. Der Kunde kennt meistens gar nicht die Unterschiede in der Bedienbarkeit der Schaltungen. So kann in einer Modellreihe ein Niedrigpreis-Bike angeboten werden und ein Hochpreis Hightec-Gerät mit dem gleichen Rahmen.
Ich achte seit einiger Zeit auf die entsprechenden Werbungen unserer örtlichen Händler und der Groß- und Baumärkte. Es hat sich weitestgehend durchgesetzt, nur mit dem höchstwertigen Schaltungsteil zu werben. Das ist i. d. R. das Schaltwerk. Dennoch gibt es immer wieder Schwarze Schafe.
Zur Ausgangsfrage: als unbedarfter Kunde ginge ich von einer kompletten XT-Ausrüstung aus (Schalter, Umwerfer, Schaltwerk).

Gruß Frank
Frank_Z ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2006, 19:34   #9 (permalink)
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Also zur Schaltung würde ich mindestens die Schaltwerke zählen. Sprich das Schaltwerk und der Umwerfer.
Die Kompi XT+Alivo ist schon seeehr frech.
Aber das das Schaltwerk in der Regel das hochwertigste ist, ist doch fast normal. Auch bei den Namenhaften Herstellern. Je weniger ein Teil auffällt, um so niedirger die Gruppe.
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MfG Stoppelhopser


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Stoppelhopser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2006, 07:09   #10 (permalink)
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Benutzerbild von mini
 
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Kommt wohl auf die genaue Formulierung im Händlerprospekt an. Kann man daraus ableiten das es sich um die komplette Schaltgruppe handelt? Geht irgendwie daraus hervor das es sich bei der Gruppe um verschiedene Teile handelt die in unterschiedlicher Qualität verbaut wurden?
Oder: Kann der Kunde erwarten das die Ausstattung eine komplette Schaltgruppe enthält?

Ich meine ja. Man muss sich ja nur mal die Homepage von Shimano-Importeur Paul Lange ansehen. Dort sind unter dem Link Deore XT alle dazugehörigen teile gelistet. Ebenfalls auf den Übersichtsseiten des ADFC, auch dort wird eine Gruppe immer komplett mit allen Zubehörteilen beschrieben.

Da entsteht, so meine Meinung, der Eindruck diese Komponenten gehören als System zusammen. Also wenn es heisst Schaltung Deore XT dann gehört für mich alles dazu, Shifter, Umwerfer und Schaltwerk. Denn nur alle dazugehörigen Komponeneten sichern die typischen Eigenschaften der jeweiligen Gruppe (Funktion, Haltbarkeit). Ein XT Schaltwerk mit einem Alivio Schalthebel wird nicht die selben Eigenschaften aufweisen wie ein XT Schaltwerk mit XT Schalthebeln.
__________________
Schöne Grüße, Mini

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Eigentlich wollte ich mich geistig duellieren, aber ich sehe Sie sind unbewaffnet.

mini ist offline   Mit Zitat antworten
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