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Alt 08.09.2003, 11:20   #1 (permalink)
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Registriert seit: 06.07.2003
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Standard was würdet ihr machen?

also....ich habe mir am 25.06.2003 ein cube xc pro mit kompletter xc schaltung und syntace vro vorbau/lenker, psylo xc, magura julie etc. für 1599€ gekauft....dann musste ich es nach ein paar tagen wieder einschicken lassen da es überall geknirscht hat(nach 10km fings an!!!), das lager der hinterbauschwinge war defekt. Als ich es nach knapp 3 wochen wiederbekommen habe, bemerkte ich in der seite einen dicken kratzer der durch alle lackschichten, den dekoraufkleber bis aufs aluminium ging und das auch noch teilweise direkt auf einer schweißnaht, war der abdruck wie bei einer Wasserrohrzange, scheint mir so als wäre es aus dem montageständer gerutscht....
Ich habe das auch gleich als ich es abgeholt habe gesagt und dann wurde es halt wieder eingeschickt....ich meinte schon das ich eigentlich einen neuen rahmen haben will, aber er meinte schicken wir es erstmal ein... nun ja jetzt ist es nach 5 wochen wartezeit wieder da, ich habe es noch nicht gesehen, aber der kerl vom shop meinte halt man sieht es, sei halt nur ne ausbesserung. und als ich fragte warum ich keinen neuen rahmen bekommen habe..ja es wäre ja nicht klar gewesen ob der kratzer von mir verursacht worden ist oder nicht. aber er will mir das auch nicht unterstellen. ausserdem gibts die rahmen jetzt auch in anderen dekoren und ich hätte das auch gar nciht explizit gefordert blabla

ich soll mir das rad jetzt angucken
und er will mir dann wohl noch irgendwie entgegenkommen, aber eigentlich bin ich soweit das ich mein geld zurück haben möchte und zwar alles. oder sie sollen mir nen neuen rahmen besorgen oder mir mind.200 € erstatten. das rad war vielleicht insgesamt 14 tage in meinem besitz und der sommer ist vorbei.ausserdem habe ich ein neues rad gekauft das auch heil und unzerkratzt sein sollte.

meine frage ist jetzt - was würdet ihr machen?

einfach gleich das geld zurück fordern obwohl sie da bestimmt auch probleme machen würden oder würdet ihr euch drauf einlassen das rad zu nehmen wenn ihr noch einen gewissen betrag erstattet bekämet.
Ich habs ja nun noch nicht gesehen, also weiss nicht ob 200€ angemessen sind, da es so eine blöde stelle war, habe ich auch ein wenig angst das die schweissnaht geschwächt ist da es halt ziemlich tief ging.

also ihr seht schon ich bin echt sauer und würd mich freuen mal eure meinung dazu zu hören

mfg giblon
giblon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2003, 12:03   #2 (permalink)
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Benutzerbild von trekbiker
 
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schau és dir erst einmal an und dan sagst de wie es aussieht und dann sehen wir weiter aber ich fürde sagen wenn der rahmen nicht in ordnung ist würden glaub4 ich 150€ angemessen sein wenn nicht frag mal fred pilcher
__________________


"how much can you know about yourself you've never been in a fight?"

"I want you to hit me as hard as you can"

http://spielwelt14.monstersgame.net/...d&vid=28025271

trekbiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2003, 12:04   #3 (permalink)
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Bike: Rotwild R.X2
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wenn ichs recht weiss,hat der hersteller 3* die gelegenheit nachzubessern, erst dann hat der Käufer recht auf Wandlung.
Druide
einer wartet immer
__________________
Netter spruch auf der Radlkarte vom Tegernsee
"Carbonrahmen machen unsere Berge nicht flacher"

Wer zur Quelle will muss gegen den Strom schwimmen.
Chin.Sprichwort
Druide ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2003, 12:30   #4 (permalink)
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Benutzerbild von elendil
 
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Beiträge: 5.444
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Ja, ich glaube ein Wandlung wird wohl noch nicht möglich sein, aber schau's dir an und falls es schlecht ist reklamiere nochmal, und frage deinen Händler doch nach einem Leihbike für die Zeit in der es dann wieder weg ist, das könnte durchaus drin sein finde ich.
__________________
***www.daedalous.com***www.young-melodists.de***

elendil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2003, 15:58   #5 (permalink)
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Registriert seit: 27.08.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 3
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Wie schätzt Du eigentlich den Kratzter in Bezug auf die Sicherheit des Bikes ein? Ist er so schlimm, das evtl. der Rahmen (früher) brechen könnte?
Wenn ja, setzte ihm eine Frist! Sag, du gibst ihm noch einmal 2 Wochen Zeit den Mangel zu beseitigen (sollte angemessen sein). Sollte er es in 2 Wochen nicht schaffen alles i.O. zu bringen tritt vom Kaufvertrag zurück und kauf Dir woanders ein neues Bike!
Fräger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2003, 19:50   #6 (permalink)
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Benutzerbild von swiss_daytona
 
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Beiträge: 710
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Zitat:
Zitat von Fräger
Wie schätzt Du eigentlich den Kratzter in Bezug auf die Sicherheit des Bikes ein? Ist er so schlimm, das evtl. der Rahmen (früher) brechen könnte?
Wenn ja, setzte ihm eine Frist! Sag, du gibst ihm noch einmal 2 Wochen Zeit den Mangel zu beseitigen (sollte angemessen sein). Sollte er es in 2 Wochen nicht schaffen alles i.O. zu bringen tritt vom Kaufvertrag zurück und kauf Dir woanders ein neues Bike!
Da brauchst du

1.: ein Gutachten
2.: geht's nacher sicher zum Friedensrichter.
swiss_daytona ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2003, 22:16   #7 (permalink)
Opa
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Registriert seit: 04.07.2003
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A. nimm einen Fotoapperat, Schreibzeug und einen Zeugen mit, wenn Du Dein Rad abholst/besichtigst.

B. Falls der "Kratzer" zu sehen ist, bzw. eine Kerbe im Rahmen hinterlassen hat, dokumentiere den Schaden, indem Du Fotos machst.
Halte auch eine "Schadensbeschreibung" schriftlich fest und lass den Händler diesen Schadenbericht unterschreiben. (er kann sich ja danach eine Kopie machen)

C. Falls der Kratzer eine tiefere Kerbe im Rahmenmaterial hinterlassen hat, mache darauf aufmerksam, dass durch die Kerbwirkung eine Minderung der Festigkeit eingetreten ist und Du einen neuen Rahmen haben möchtest. - Oder halt eine Preisminderung wenn es nicht so dramatisch ist.
Falls der Händler sich "dumm" anstellt kann man ja mal verlauten lassen, dass man durchaus bereit wäre die Rechtschutzversicherung sowie einen Sachverständigen hinzu zu ziehen, und dass in einem solchen Fall sicher viel höhere Kosten auf den Händler zukommen könnten ...

Übrigens: wenn der Schaden durch einen Montageständer verursacht wurde, kann ein Sachverständiger durchaus feststellen, dass der Schaden nicht durch Deine Nutzung entstanden ist ...

Außerdem denke ich, dass du Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug hast bzw. eine Nutzungsausfall geltend machen kannst.

Viel Glück!
"opa"
Opa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.09.2003, 06:38   #8 (permalink)
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Benutzerbild von ecke77
 
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hi, du hast das recht auf einen neuen rahmen. lass dir nix anderes erzählen, alle abweichenden vereinbarungen in agb sind unwirksam. du darfst zwischem neuen produkt oder reparatur wählen, die minderung kommt erst, wenn alles andere nicht geht. innerhalb der ersten 6 monate nach kauf muss der verkäufer dir beweisen, dass das ding nicht fehlerhaft war bzw der fehler nicht von ihnen verursacht wurde, nicht andersrum. wahrscheinlich werden dir die hartnäckig versuchen, was anderes zu erzählen, lass dich nicht abwimmeln.

gruß der ecke
ecke77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.09.2003, 22:12   #9 (permalink)
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Registriert seit: 06.07.2003
Beiträge: 4
Standard danke....

also erstmal danke für eure antworten......es ist jetzt folgendes passiert:
ich habe mir das rad angeschaut und wollte es so nicht nehmen auch kein zubehörteil und keine "abfindung" über 100€. nach einigem zureden habe ich den händler soweit bekommen das ich das rad jetzt erstmal so wie es ist bekommen habe und im oktober bekomme ich dann einen komplett neuen rahmen....zwar ein neueres modell in einem anderen design, aber ich mein darüber kann ich mich ja nicht beklagen.

ich würd sagen ich habe das beste aus der sache rausgeholt was ging.

also danke nochmal
giblon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.09.2003, 23:14   #10 (permalink)
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Benutzerbild von swiss_daytona
 
Registriert seit: 02.06.2003
Ort: Zürich, Schweiz
Beiträge: 710
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Is ja super!
Trotzdem, Foto posten!
swiss_daytona ist offline   Mit Zitat antworten
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