|
|||||||
| Galerie | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
#1 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2008
Ort: Ruhrpott
Bike: Bergamont Volotec & Faggin Stahl Renner
Beiträge: 4.212
Bilder: 13
|
hallöchen zusammen,
ich war heute mal so aus langeweile in einem bikeshop und habe mir da die beluchtungen angeschaut. schnell kam ein verkäufer das üblich fachsimpeln untereinander - und dann kam es: angeblich ist die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert worden, das nun das sonst üblich gewicht von 11kg für akkulampennutzung auf 14 kg angepasst/ geändert worden ist. jetzt habe ich gerade schon gegoogelt aber nix gefunden. kennt einer noch mögliche top aktuelle infoquellen ? danke im voraus ![]() |
|
|
|
|
|
#2 (permalink) |
|
Moderator
|
Das Gerücht habe ich auch schon gehört, allerdings ist der, der mir das gesagt hatte, den versprochenen Nachweis auch noch schuldig....
__________________
Torn and repaired, just to endure it all again. Without a reason, for my place in all this pain. Though well concealed, the scars they just compound. Until there´s nothing left of what was once my former self. |
|
|
|
|
|
#3 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.12.2002
Ort: Minskregion / Belarus
Bike: Ein Gebirgsfahrrad und ein Rennrad
Beiträge: 6.823
Bilder: 8
|
Tach auch,
die Straßenverkehrszulassungsordnung die auch die Lichtanlagen für Fahrräder regelt gilt nach wie vor in der bekannten Fassung. Heißt im Klartext: Klingel, Reflektoren, dynamobetriebene Lichtanlage und all das lustige Zeugs. Ausnahme sind Rennräder unter 11 kg, wobei diese die Leuchten mitführen müssen und akkubetriebene Beleuchtungen als Zusatzlichter. Im Gespräch ist, Mountainbikes bis 13 kg ebenfalls in die für Rennräder gültige Ausnahmeregelung mit aufzunehmen. Aber da ist so vieles im Gespräch - bis das mal umgesetzt ist, eher finden Weihnachten, Ostern un Neujahr zusammen am 30. Februar statt... Gruß Yeti
__________________
Irrtümer haben ihren Wert; jedoch nur hie und da. Nicht jeder, der nach Indien fährt, entdeckt Amerika. Erich Kästner ---------------------------------------------------- Das Tragische an der Erfahrung ist, daß man sie erst macht, nachdem man sie gebraucht hätte. Friedrich Nietzsche |
|
|
|
|
|
#5 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.12.2002
Ort: Minskregion / Belarus
Bike: Ein Gebirgsfahrrad und ein Rennrad
Beiträge: 6.823
Bilder: 8
|
Tach auch,
Kodi, Du siehst das völlig unsportlich: Bis 13 kg oder meinetwegen 14 kg reicht ´s eben nur für eine Lampe. Und wenn ´s Rennrad (und wie der Hobel rennt Gruß Yeti
__________________
Irrtümer haben ihren Wert; jedoch nur hie und da. Nicht jeder, der nach Indien fährt, entdeckt Amerika. Erich Kästner ---------------------------------------------------- Das Tragische an der Erfahrung ist, daß man sie erst macht, nachdem man sie gebraucht hätte. Friedrich Nietzsche |
|
|
|
|
|
#6 (permalink) |
|
Benutzer
Registriert seit: 06.09.2008
Ort: Rauenberg, Rhein-Neckar-Kreis
Bike: Univega ram9 fr
Beiträge: 40
|
Hab' mal kurz im I-Net gestöbert, aber auch nix Neues entdeckt; ganz im Gegenteil: Ein Bekannter (Polizeibeamter) hat mich vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass sich die 11-kg-Grenze eigentlich explizit auf (Straßen-)Rennräder bezieht. MTB's wären demnach außen vor und müssten eigentlich sogar eine reguläre (Dynamo), fest montierte Beleuchtungseinrichtung aufweisen, wenn man damit am Straßenverkehr teilnehmen wolle.
Ich zitiere mal den Gesetzestext: §67, Abs. 11 StVZO: Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
Edit: Yeti war schneller ...
__________________
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen als man umgeworfen wird. (Winston Churchill 1874 - 1965) |
|
|
|
|
|
#7 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.04.2004
Beiträge: 258
|
Hallo,
die "Fahrradverordnung" von 2006 ist erst gar nicht zur Beratung in den Bundesrat gegangen. Darin sollten MTBs bis 13 kg in die Regelung für Rennräder bis 11 kg einbezogen werden. Nachdem dieses nicht geschehen ist gilt weiter die alte StVZO, welche für alle Fahrräder Dynamobeleuchtung und Rückstrahler vorschreibt. Ausnahme: Rennräder bis 11 kg dürfen mit Batterieleuchten alleine ausgestattet sein. Als Zusatzleuchten dürfen Batterieleuchten auch an alle anderen Rädern betrieben werden. Vor ca. fünf Wochen habe ich eine Petition an den Bundestag gerichtet. Darin habe ich die Aufhebung der Dynamopflicht gefordert. Gleichzeitig sollte alllen Radfahrern freigestellt werden, Dynamo- oder Batteriebeleuchtung zu nutzen, wenn dieses nach den Bestimmungen des § 17 StVO erforderlich ist. Alle Leuchten sollten zugelassen sein, um Mindeststandards bei Leuchtstärke und Blendfreiheit zu gewährleisten. So ist sinngemäß der Inhalt der Petition. Bisher habe ich nur eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis auf Prüfung meines Anliegens erhalten. Ich warte nun auf die Einstellung auf der HP des Bundestags. Sollte dieses geschehen werde ich das direkt mitteilen. Es werden viele Zeichnungen benötigt um etwas zu bewegen. Gruß Frank |
|
|
|
|
|
#8 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.12.2002
Ort: Minskregion / Belarus
Bike: Ein Gebirgsfahrrad und ein Rennrad
Beiträge: 6.823
Bilder: 8
|
Tach auch,
auf kommunaler Ebene hab´ ich schon oft genug gesehen, wie Vorschläge durchgereicht werden. Frank_Z, schön, daß Du Dein gutes Recht in Anspruch nimmst. Aber ich befürchte, daß die Antwort ein ausführliches Gut, daß wir mal darüber gesprochen haben werden wird. Man ist politisch bislang nicht mal in der Lage gewesen, den kleinsten gemeinsamen Nenner lichttechnischer Anlage heutiger Citybikes irgendwie zu formulieren. Da erwarte ich in diesem Punkt von der Politik überhaupt nichts. Wir werden uns also im zivilen Ungehorsam üben müssen oder uns mit Lichtanlagen begnügen müssen, die technisch auf dem Stand der 50er Jahre sind. Ich wähle dann lieber den zivilen Ungehorsam. Gruß Yeti
__________________
Irrtümer haben ihren Wert; jedoch nur hie und da. Nicht jeder, der nach Indien fährt, entdeckt Amerika. Erich Kästner ---------------------------------------------------- Das Tragische an der Erfahrung ist, daß man sie erst macht, nachdem man sie gebraucht hätte. Friedrich Nietzsche |
|
|
|
|
|
#9 (permalink) |
|
Benutzer
Registriert seit: 06.09.2008
Ort: Rauenberg, Rhein-Neckar-Kreis
Bike: Univega ram9 fr
Beiträge: 40
|
Die Damen und Herren im Berliner Bundeskindergarten haben ja auch schließlich viel Wichtigeres zu tun ...
![]()
__________________
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen als man umgeworfen wird. (Winston Churchill 1874 - 1965) |
|
|
|
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|