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Alt 25.06.2008, 12:18   #1 (permalink)
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Standard Beleuchtung am MTB

Muss ich an einem MTB gemäß StVZO§ 67 - BELEUCHTUNG einen Dynamo montieren???

Gibt es irgentwelche Batterie- oder Acculampen mit Zulassung?

M.f.G.
Lommi
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Alt 25.06.2008, 13:03   #2 (permalink)
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Zitat:
Zitat von lommi Beitrag anzeigen
Muss ich an einem MTB gemäß StVZO§ 67 - BELEUCHTUNG einen Dynamo montieren???

Gibt es irgentwelche Batterie- oder Acculampen mit Zulassung?

M.f.G.
Lommi
Ich habe eine nicht zugelassene aber ziemlich gute Batterie-Beleuchtung(vorne und hinten).
Ich hatte bei all meinen Bikes in den letzten 15 Jahre nur solche Lichter in Gebrauch und bin noch nie von der Polizei angehalten wurden. Die Polizei hat auch besseres zu tun.
Wenn Du garkeine Beleuchtung hast ist das was anderes. Außerdem würde ich mich selbst unwohl fühlen nachts ohne Licht zu fahren.
Das Gesetzt der Fahrradbeleuchtung ist etwas veraltert und wird wohl irgendwann überarbeitet. Klar, kann Dir theoretisch ein Polizist einen reinwürgen aber wenn Du nett bist, macht er das auch nicht. Sind auch nur Menschen
Luitinto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2008, 13:47   #3 (permalink)
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An jedem Radl muss eine Beleuchtung mit Dynamo montiert sein. Ausnahme: Rennräder unter 11kg. So Räder wie MTBs tauchen im Gesetz gar nicht auf, weil das, wie mein Vorredner ja schon sagte, veraltet ist. Eine wirkliche Zulassung als alleinige Leuchte ist bei Akkubeleuchtung meines Wissens bei keinem Modell gegeben; es gibt allerdings welche, die nach StVZO zugelassen sind. Das heisst, dass Du die Dinger als Zusatzbeleuchtung (zu Dynamobeleuchtung) montieren und im Straßenverkehr nutzen darfst. Manche (vor allem LED-Lampen) haben diese Zulassung nicht und sind deswegen im Straßenverkehr überhaupt nicht zulässig (deswegen werden die meist als Taschenlampen angepriesen, obwohl sie nen Lenkerhalter dabei haben).

Für gelegentliche Fahrten vom Biergarten nach Hause würde ich ganz normale Standardlichter von Cateye und ähnlichen empfehlen; die leuchten ganz ordentlich und sind gut verarbeitet. Die haben normal auch die oben genannte Zulassung, so dass der Standard-Verkehrspolizist damit zufrieden ist.
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Firefly ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2008, 14:12   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Firefly Beitrag anzeigen

Für gelegentliche Fahrten vom Biergarten nach Hause würde ich ganz normale Standardlichter von Cateye und ähnlichen empfehlen; die leuchten ganz ordentlich und sind gut verarbeitet. Die haben normal auch die oben genannte Zulassung, so dass der Standard-Verkehrspolizist damit zufrieden ist.

Als ich als Fahrradkurier in Köln gearbeitet habe, bin ich 5 x die Woche 10 Stunden am Tag(im Winter wirds schon um 16 uhr dunkel) mit ner Cateye ähnlichen Beleuchtung(ich hatte 1000 Varianten rumfliegen) und bin noch nie von der Polizei angehalten wurden. Ich würde mir da keinen Kopf machen.
Luitinto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2008, 14:51   #5 (permalink)
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Ja, dafür taugen die natürlich auch ^^
Ich wollte mit meiner Einschränkung eher sagen, dass die Funzeln nix sind um damit den abendlichen Trail auszuleuchten.
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Alt 25.06.2008, 15:38   #6 (permalink)
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die die zugelassen sind taugen nur dafür: strasse.. und das auch nur bedingt.. wenn was richtiges willst musste was mit externen akku a'la mirage oder lupine kaufen .. da kannste dann den halben wald mit ausleuchten
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SteveLorenzios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2008, 16:01   #7 (permalink)
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Hallo,

ich hab am meinem MTB gar kein Licht!
Und wenn ich wirklich ins dunkle reinkomme, dann gehts mit Stirnlampe weiter

Letztens ist es etwas später geworden und ich bin schon fast im Dunklen nach Hause gefahren.
Plötzlich fahrt ein Polizei Auto ganz langsam an mir vorbei!
Ich denk mir schon ach mist...
Und ihr werdet es nicht glauben, die Kerle sind einfach weiter gefahren.
Entweder waren es auch MTB und hatten Verständniss das ich nur noch schnell heim will oder sie hatten Feierabend

Und wan fahrt man mit dem Radel wirklich schon mal im Dunklen.
Also ich tat mir da auch net so einen großen Kopf machen
snoopy_5_1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2008, 12:11   #8 (permalink)
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danke für euere antworten.

es geht in diesem falle um meine 10 jährige tochter. die hatte letzte woche ihre alljährliche fahrradprüfung.
zum erstenmal kam sie und 14 andere mitschüler nicht durch die von einem polizisten durchgeführte prüfung. an ihrem mtb hat sie beleuchtung von catey. 3 jahre kam sie durch die prüfung.
M.f.G
lommi
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Alt 27.06.2008, 13:40   #9 (permalink)
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Das ist natürlich ärgerlich und höchst blödsinnig, aber das Gesetz steht da auf der Seite der Verkehrspozilei.
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Alt 27.06.2008, 17:33   #10 (permalink)
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Hallo,

der Verkehrspolizist ist hier im Recht und kann eigentlich nicht anders entscheiden. Auch wenn es vielleicht unsinnig scheint eine Dynamo-Lichtanlage zu fordern, wo es doch mittlerweile gute, aber teure, Batterieleuchten gibt.
Die StVZO schreibt die Dynamo-Lichtanlage für alle Fahrräder vor. Ausnahme Rennräder bis 11 kg, wozu ich persönlich nur die Radform zähle, die bei der Tour de France oder beim Giro gefahren wird. Aber selbst diese sind außerhalb von Rennen nicht von der Ausrüstungspflicht mit Rückstrahlern befreit!
Oft wird von veraltetem Recht geschrieben. Selbst in der für 2006 zur Abstimmung im Bundesrat eingebrachten Fahrradverordnung wurde der Dynamo und Leuchten mit Kabelanschluss weiter vorgeschrieben, damit immer eine Beleuchtung am Fahrrad vorhanden ist und nicht zu Hause liegt.
Sicher ist es an der Zeit diese Rechtsnorm zu überdenken, z. B. in Richtung Östereichischer Radfahrverordnung.

Danach müssen Fahrräder so ausgerüstet sein:

Zitat
"3. mit einem helleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weissem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet;
4. mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1cd;
5. mit einem weissen, nach vorne wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; der Rückstrahler darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein;
6. mit einem roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; der Rückstrahler darf mit dem Rücklicht verbunden sein;"

Es bleibt dem Benutzer überlassen ob Dynamo-Lichtanlage oder Batterieleuchten.

Ich persönlich halte es so, dass mir ein Fahrrad "verkehrssicher" ausgestattet ist, wenn zugelassene Batterieleuchten vorne und hinten montiert sind und alle geforderten Rückstrahler angebracht sind.
Funktioniern die Leuchten nicht oder haben eine Blinkfunktion eingebaut gibt es auch nicht den, bei den Kindern begehrten, "Prüf"-Aufkleber.
So, nun habe ich mich auch als Verkehrserzieher in der Jugendverkehrsschule geoutet.
Da wir mit den Kindern im realen Straßenverkehr fahren ist es mir schon wichtig, dass eine funktionierende Beleuchtung vorhanden ist. Leider ist hier immer wieder, gerade in der Winterzeit, festzustellen, dass die Batterieleuchten schnell am Ende ihrer Leuchtzeit sind. Halogenleuchten halten nur knapp 2 Stunden mit einem Batteriesatz bei 2 - 5 ° C, im Sommer aber nur eine halbe Stunde mehr.
Aufgrund der Lehrpläne sind wir gezwungen ab Anfang Februar zu beschulen, da ist es morgens noch dunkel oder auch nebelig. Da fährt kein Kind bei uns ohne Leuchten. Notfalls muss vom eigenen Rad auf ein Rad der Verkehrsschule gewechselt werden.
Mein Arbeitsplatz: Corratec MTB mit einer Dynamo-Lichtanlage zum Vorführen der technischen Möglichkeiten: Dynamo S6, IQ-Fly-Scheinwerfer, Seculite plus, sowie alle Rückstrahler, statt Speichenstrahler aber Reflexstreifen auf der Felge.
zusätzlich: IQ-Speed Batterieleuchte am Lenker und gelegentlich der "Big-Bang" von meinem Privatrad.

Mit der eingeschalteten IQ-Fly kamen schon Autofahrer und beschwerten sich, trotz korrekter Einstellung, über die ungewohnte Helligkeit und der empfundenen Blendwirkung.
Die haben mich aber nicht übersehen.

Zum Schluss noch einmal zur Verteilung der Schuldfrage:

die liegt nicht bei uns Polizeibeamten.
Das fängt beim Hersteller an, der die Räder als Sportgeräte vertreibt und die haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.
Danach kommt der Händler: wenn der nicht den Verwendungszweck nachfragt kann er auch nicht richtig beraten. Das sollte er eigentlich immer tun.
Käufer: wenn er nach einer richtigen Beratung entscheidet: keine Leuchten oder Batterieleuchte reicht.
Für alle gilt: Ausrüstung wird durch die Straßenverkehr-Zulassungsordnung geregelt.
Und wer die nicht einhält darf sich nicht beschweren. Will hier jemand eine Änderung, gibt es die Möglichkeit über den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eine Änderung anzuregen.

Nun habe ich meinem Frust über dieses Thema etwas freien Lauf gelassen. Es bedarf in dieser Sache sicher in den nächsten Jahren einer neuen Regelung.
An Eltern appeliere ich, den Kindern ordentlich ausgestattete Räder zu geben und über den Zustand mit zu kümmern. Danke.

Gruß Frank

Geändert von Frank_Z (27.06.2008 um 17:35 Uhr).
Frank_Z ist offline   Mit Zitat antworten
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