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#1 (permalink) |
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Mitglied
Registriert seit: 02.05.2004
Beiträge: 1
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Hallo Biker(innnen).
Habe am Do. ein neues Bike beim Fachhändler gekauft. Zuhause das Teil noch einmal gewogen : fast 14kg waren mir dann, selbst für ein Fully doch etwas zuviel. Die Angaben vom Hersteller waren bei 12,7kg für einen 19,5" Rahmen (wie üblich ohne Pedale), mein Rahmen ist aber 17,5", müßte also eigentlich noch einen Tick leichter sein. So 12,5-13kg wären ja noch okay gewesen. Also ich keine 24 Stunden später mit dem unbenutzten Bike wieder zurück zum Händler, um den Kauf rückgängig zu machen. Der Verkäufer stellte sich absolut quer. Rücknahmen gäbe es bei Ihnen generell nicht. Anweisung vom Chef usw. Er wollte mich auch nicht mit dem Geschäftsführer selbst sprechen lassen. Bei der Bestellung des Bikes sagte der Verkäufer, es bestehe keine Abnahmeverpflichtung nach der Probefahrt. Also war es jetzt leider 24h später und der Kauf schon über die Kasse gebucht. Selbst auf mein Angebot, die Unkosten für das Rückgängigmachen der Buchung zu übernehmen ging er nicht ein. Wie ist das jetzt generell mit dem Rückgaberecht. In den AGB´s des Händlers ist das ausgeschlossen. Aber ich hatte vor dem Kauf keine Möglichkeit diese einzusehen und wurde auch nicht auf den Ausschluß des Rückgaberechtes hingewiesen. War der Annahme das sich das hier generell wie sonst üblich verhält. Meine Pullover kann ich ja bei Wöhrl auch zurückgeben. Dachte es gibt auch laut EU-Recht ein generelles Rückgaberecht innerhalb von 2 Wochen. Was soll ich jetzt machen ! Bitte um Euere Hilfe ! |
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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also wenn i des recht versteh haste mit überweisung gezahlt... dann würd i zur bank gehn und die rückgängig machen lassen und wenn du dein geld wieder hast des bike in laden zurückstellen und gehen..
ansonsten wär die verbraucherzentrale noch ne anlaufstelle auserdem ... i weis zwar nit was fürn rad des speziell is aber des wär für mich jetzt kein grund weils weng schwerer is des rad |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Wenn dus überwiesen hast das geld dann würd ich das wieder rückgegängig machen, also stornieren. Und man hat eine 2Wochen langes rückgaberecht auf alles was man kauft, manchmal auch 30tage. Aber nur solange das bike noch im einwandfreien zustand ist. Der Händler muss das aber zurücknehmen. Wenn er sich weigert musste ihm halt mal mit nem Anwalt oder so drohen. Auf jedenfall muss ers zurücknehmen.
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#4 (permalink) |
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Mitglied
Registriert seit: 02.05.2004
Beiträge: 8
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Leider Falsch,wenn du das Geld überwiesen hast dann kannst du es nicht zurückholen.Das geht nur beim Einzugsverfahren.
Aber um dein Problem zu lösen würde ich mich auf die zugesicherten Eigenschaften berufen. Sogar das Fehlen einer deutlich verständlichen Betriebsanleitung ist ein Mangel der zur Wandlung berechtigt,also auch eine Gewichtsüberschreitung. Eine kulanz kannst du warscheinlich nicht erwarten also harte Bandagen an und auf den Chef bzw.Geschäftsführer bestehen.Junge Kunden werdenoft abgewimmelt, nimm einen väterlichen Freund mit. Viel Glück |
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#5 (permalink) |
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Moderator
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eine überweisung kannst du leider nicht zurückhole,das ist richtig.
trotzdem hat der händler die allg. garantiebestimmungen einzuhalten, und die sind gesetzlich geregelt. was in seinen AGB steht ist vollkommen uninteressant. also hin zum händler, versuchen vernünftig zu reden und wenn das nichts hilft kannst du immer noch den anwalt oder die verbraucher-zentrale einschalten. oft hilft es schon, wenn man sich informiert über die gar. bestimmungen und das dem händler klar sagt. http://www.finanztip.de/recht/sonsti...antiefrist.htm schau mal hier ob dir das hilft. wenn nicht unter google-gesetzliche garantie- jede menge links. |
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#6 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 05.08.2003
Ort: Friedrichsdorf/Ts.
Beiträge: 4.003
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Für die Herstellerangabe zum Gewicht kannst Du Dir wenig kaufen, wenn Du das nicht schriftlich vom Verkäufer als Produkteigenschaft zugesichert bekommen hast. Trotzdem hast Du natürlich das ganz normale Rückgaberecht. Prinzipiell hast Du jetzt zwei Möglichkeiten: erst zur Verbraucherzentrale oder gleich zum Anwalt. Die VBZ ist günstiger aber wenn der Typ hartnäckig bleibt, hilft vielleicht wirklich nur der Anwalt.
Gruß, Mike
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Mountainbike foahrn, Gleitschirm fliagn, mit hoaße Weiber umenander ziagn, allright! ~Georg Ringsgwandl "Gaggerlfidel" |
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.04.2003
Beiträge: 329
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Meines Wissens nach gibt es kein generelles Rückgaberecht außer beim Kauf über Versand und Internet. Was Wöhrl, Karstadt usw machen ist reine Kulanz und in der Regel machen das seriöse Firmen auch anstandslos.
Allerdings stimmt die Werbeaussage (12,7kg Gewicht) in Deinem Fall nicht und ich denke, da könntest Du angreifen |
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#8 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.04.2003
Beiträge: 306
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Ich sehe das genauso wie Faunus. Ich kenne das Rückgaberecht auch nur beim Onlinekauf.
Wie das mit der Werbeaussage ist, bin ich mir aber nicht so ganz sicher. In der Werbung dürfen die Leute (leider) oft sehr viel schreiben.... Ich würd an deiner Stelle nochmals versuchen, mit den Geschäftsführer zu reden !! Vielleicht ist er ja kulanter als der Mitarbeiter.... |
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#9 (permalink) | |
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Mitglied
Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 20
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Zitat:
Ein Rügaberecht beim "Laden" ist nicht Gesetzlich geregelt! Was in den AGB`s steht ist uninteressant imoh dürfen sie reinschreiben was sie wollen. Ich würde erst mal noch mal hingehen und freundlich und Bestimmt darauf verweisen, das dass Rad den Herstellerangaben nicht entspricht und du es darum zurügeben willst. Auf Wertminderung oder ähnliches würde ich mich nicht einlassen. Wenn er sich danach immer noch weigert kannst mit Leserbriefen, Anwalt usw. Drohen Viel Glück dabei Philipp333 |
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.04.2004
Ort: Aargau
Beiträge: 3.262
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Wenn das Gewicht im Prospekt steht, sehe ich gute Chancen. Ich weiss es zwar nicht explizit von Bikes, aber bei Autos sind Prospektangaben innerhalb einer gewissen Toleranzgrenze (z.B. bei vmax 3 Prozent!) bindend. Der Händler kann sich natürlich Nachbesserung vorbehalten, aber da wärst du ja auch nicht unglücklich, wenn er als Nachbesserung dein Bike auf eine akzeptable Abweichung vomGewicht aus dem Prospekt runterbringt, oder?
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Sicher sind Schiffe nur in Hafen. Aber dafür sind Schiffe nicht gebaut! Mais au fond c'est tout simple Si nous regardons tout autour Si nous apprécions le moment Trouver le paradis n'est plus difficile! (Encore) |
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