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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.01.2004
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 111
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Ein "Fahrradhändler" in meiner Nähe hat es tatsächlich geschaft, meinen Rahmen durch den falschen Einbau eines Steuersatzes zu schrotten. Der Steuersatz kann nicht mehr eingepresst werden, da der Rahmen zu weit verschlissen ist.
Es handelt sich um folgendes Bike mit folgender Ausstattung: Rahmen - Focus Highland Peak 2000 Gabel - Rock Shox Duke XC 2003 Bremse - Avid SD7 komplett mit Hebeln 2004 Schalthebel - LX 2003 Umwerfer - LX 2003 Schaltwerk - XT 2003 Kurbel/Innenlager - XT 2003 Sattel - Selle Italia SLR XP Vorbau - Ritchey WCS Lenker - XTreme WCR (vergleichbar mit WCS) Steuersatz - WCS Barends - WCS Laufräder - XTreme / LX / DT 2.0 (Rose) Nun weiß ich nicht wie ich vorgehen soll. Der Händler würde zuerst einen Sachverständigen beauftragen und das Ganze dann dem Anwalt übergeben. Wenn ich dort verliere und das Ganze zahlen muss, bin ich arm. Deshalb lasse ich das vermutlich. Nun habe ich mehrere Möglichkeiten, was ich machen kann. Nur kann ich mich einfach nicht entscheiden. Es handelt sich hierbei um mein "Zweitbike", auf das ich allerdings nicht verzichten möchte. 1. Möglichkeit Ich verkaufe den ganzen Esel, oder besser das, was noch davon übrig ist. Der Rahmen ist nicht mehr zu retten, die Laufräder an der Verschleißgrenze. Die Antriebsteile über 2500km alt. Die Gabel ebenso. Die Bremsen allerdings wenige Wochen alt. Da bekommt man nicht mehr viel. 2. Möglichkeit Ich baue das Ding neu auf. Aber ein neuer, einiger Maßen ordentlicher Rahmen kostet mich mindestens 250€. Dazu noch neue Laufräder - mindestens 150€. Da ich viel fahre wären Scheiben auch noch interessant. 3. Möglichkeit Ich kaufe recht ordentliche Laufräder und einen einigermaßen akzeptablen Rahmen. Das ganze Bike verkaufe ich dann. Was mache ich nun? Die zweite Möglichkeit lohnt sich kaum, der Verkauf bringt vermutlich nicht viel. Auf jeden Fall mache ich einen riesen Verlust! Ich hätte auch Interesse mir über den Winter ein neues Bike aufzubauen. Ich habe da auch schon meine Vorstellungen (Reba, Sram X.0, 240s, Marta... Was meint ihr dazu? Was bekomme ich für den Esel noch? Danke schonmal! ciao Christian |
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#4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.01.2004
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 111
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Es ist so, dass der "Händler" den Steuersatz mehrmals falsch eingepresst hatte. Zuerst wurde er schief eingepresst. Oder sagen wir so, ich hatte fast durchgehend Probleme mit dem Steuersatz innerhalb von einem Jahr. Innerhalb dieses Jahres war ich ca. 7mal bei ihm. Immer wurde er gesäubert, wieder eingebaut. Durch diesen ständigen "Falscheinbau" hat der Rahmen gelitten. Diese Deppen haben es einfach nicht geschafft, den Steuersatz richtig einzubauen. Naja, beim letzten Mal Händler hat sich rausgestellt, dass der Rahmen verschlissen ist. Ich, und auch viele andere, denen ich es erzählt hatte, sind der Meinung, dass der Rahmen durch den ständigen Falscheinbau zerstört wurde. Der Händler meint allerdings, dass ich den Rahmen kaputt gemacht habe, da ich zwischen meinen ständigen Besuchen bei ihm zwischendrin noch mit dem Fahrrad gefahre bin (so eine Frechheit! Wer fährt den bitteschön mit einem Fahrrad?
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#5 (permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 24.05.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 76
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Ich glaube ich würde noch mal zu einem anderen Händler gehen und fragen was er dazu sagt. Wenn er sagt, Du hast recht, dann würde ich es mit Anwalt und Gutachter probieren. Wenn er das Ding falsch eingebaut hat ist die Sache doch sonnenklar. Du bekommst recht und einen neuen Rahmen...
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.01.2004
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 111
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Hmm, sehe ich nicht ganz so. Der Händler, bei dem ich das Fahrrad gekauft habe ist ein anderer, als der, bei dem ich die Gabel + den Steuersatz hab einbauen lassen. "Geh doch mal zu deinem Händler, wo du das Ding gekauft hast" sagt mir der Geschäftsführer (muss dazu sagen, es ist kein richtiger Händler, eher wie B.O.C. (Namen sag ich jetzt mal nicht)). Es wäre doch nicht ihre Schuld, wenn der Rahmen kaputt ist. Aber ihr wisst ja wie das ist. Man kann selbst den besten Rahmen in kürzester Zeit liefern, wenn man die Komponenten falsch anbringt. Ich schreibe die nächste Zeit mal einen Brief an die (meinte damals der Geschäftsführer). Einen neuen Rahmen bekomme ich sicherlich nicht. Im besten Fall gibt er mir einen Rabatt auf einen neuen Rahmen (selbst bei 50% Rabatt wäre es immer noch viel zu viel, bei diesen Mondpreisen) oder auf ein Fahrrad. Soweit ich weiß, haben die nur Carver-Räder (ein Großteil weiß nun sicherlich, um welchen "Händler" es sich handelt
ciao Christian |
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.04.2004
Ort: Aargau
Beiträge: 3.262
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Ich bin sicher, dass mit 7x korrektem Entfernen und anschliessendem Wieder-Einpressen der Steuersatz-Schalen ein Rahmen nicht ausgeleiert wird. Also hast du Anspruch auf einen Ersatz des Rahmens.
Nur hast du selber auch schon erkannt, dass es schwer wird, diesen Anpruch durchzusetzen. Wenn der Händler sich da quer legt, dann legst du zumindest erst mal die Kosten für deinen eigenen Anwalt aus (auch wenn du die wieder erstattet bekommst, wenn der Händler verliert). Und dass das ganze sich über Monate hinzieht, ist ja wohl auch klar. Ich glaube, der Händler spekuliert drauf, dass du lieber zähneknirschend bei einem Discounter einen neuen Rahmen kaufst (ja, Anwälte sind sau teuer, Gerichtstermine meistens während der Arbeitszeit...) Aus ähnlichen Gründen habe ich vor ein paar Monaten eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen, dann hat man zwar auch dne ganzen Ärger, aber wenigstens nicht die Kosten. Kannst du mit dem Händler noch reden, oder sind schon wüste Beschimpfungen gefallen? Wenn man noch reden kann, würde ich stink frech einen Bluff versuchen: Melde dich doch mal bei dem Händler, so mit der Bemerkung, du hättest dich heute beim Verbraucherschutz erkundigt, und dass die meinen, er müsste den Rahmen zu 100% ersetzen, ob er das nicht doch noch tun würde. Klar, darauf wird er noch nicht reagieren und dich weiter abwimmeln, aber dann kannst du ihm ja sagen, dass du dich nun gezwungen siehst, die Sache an deine Rechtsschutzversicherung weiterzuleiten, die würden sich dann in den nächsten Tagen beim ihm melden. Einfach nur diese Bemerkung, ihm freundlich noch einen schönen Tag wünschen, und aus dem Laden gehn. Wetten, dass der genau weiss, dass der Rahmen bei ihm in der Werkstatt verhunzt wurde und er ihn eigentlich ersetzen muss? Könnte durchaus sein, dass er dich nach dem Hinweis auf die Rechtsschutz-Versicherung in den Laden zurückruft und ein besseres Angebot hat... Und sonst: Würde ich mich eh nicht mehr bei dem blicken lassen, dann ist doch auch egal, wenn er dann nach 2 Wochen merkt, dass du gar keine solche Verischerung hast... Ach so, noch ein Nachtrag: Ich seh grad, dass du erst 18 bist. Der Bluff funktioniert bei jemand, der was älter ist, vermutlich besser. Vielleicht den Vater mitnehmen, oder so?
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Sicher sind Schiffe nur in Hafen. Aber dafür sind Schiffe nicht gebaut! Mais au fond c'est tout simple Si nous regardons tout autour Si nous apprécions le moment Trouver le paradis n'est plus difficile! (Encore) |
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#8 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.07.2003
Ort: Konstanz / Stuttgart
Beiträge: 534
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Haben deine Eltern keine Rechtsschutzversicherung? Wäre hier sehr praktisch. Den bluff von Sebastian find ich gut. Probiers mal. Es ist halt schon ein echter Zufall, dass der Rahmen genau da kaputt ist, wo der Händler rumgebastelt hat. Naja, sonst geh mal zu einem Gutachter deines Vertrauens. Oft sind gute Bikehändler als solche ausgebildet und die können dir dann sicher weiterhelfen.
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#9 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.05.2005
Beiträge: 1.248
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Oder geh zu einem anderen Hädnler und lass den mal als "Gutachter" dastehen indem er dir sagen kann:"Japp, das Rad is durch den wiedrholt falschen Einbau kaputt gegangen!"
Wenn der des sagt und sich auch sicher ist, dann kann doch der Gutachter von deinem Händler kommen und sagen was er will. In der Rückhand hast du noch deinen anderen Fachmann. |
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.07.2003
Ort: Konstanz / Stuttgart
Beiträge: 534
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Das Problem ist aber, dass vor Gericht nur ein ausebildeter Gutachter zählt oder zumindest mehr zählt, als ein normaler Händler. Wenn der Händler, der den Schaden verschuldet hat, einen "echten" Gutachter hat, ist seine Glaubwürdigkeit vor Gericht größer.
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