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plicht und alles um radwege herum wie rechtsprechung bzw. NEWSticker
hallo zusammen, beim blättern der akuellen BIKE 1/ 10 ist mir auf seite 6 mal wieder was in´s auge gefallen. ich zitiere mal: "Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil die Rechte der Rafahrer als gelichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt und bestätigt, dass Radfahrer im Rgelefall auf der Fahrbahn fahren dürfen. Städte und Gemeinden dürfen Radwege demnach nur im Ausnahmefall als benutzungspflichtig kennzeichnen. Der Allgemeine-Deutsche-Fahrrad-Club ( ADFC ) hatte sich in zweiter Instanz als Kläger gegen die Stadt Regensburg durchgesetzt. Das gericht stellte klar, das Radwege nur dann benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besondere örtlicher Verhälnisse eine erhebliche Gefährdung für die Verkahrsteilnehmer besteht." zita/ abschrift ende finde ich gut ! nur was sagt uns das ? es ist ein urteil nur auf landesebene ( und so nicht bindend für andere bundesländer bzw. BRD allgemein ???? ) dann sagt das urteil nicht aus: 1. was ein Ausnahmefall ist? 2. was sind besondere örtlicher Verhälnisse ? 3. was sind erhebliche Gefährdung ? 4. und wer sind die Verkahrsteilnehmer ? ich meine wir leben in der BRD wo schließlich alles geregelt ist und gerade dieser schwammige streit schon etwas länger läuft. warum dauert es so lange und warum gibt es immer noch keine einheitlichen und verbindlichen regulärien zu radwegen ( wann radwege bauen/ wie bauen & kennzeichnen ) ? Geändert von sakura (06.01.2010 um 18:55 Uhr). Grund: kleinkram |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo,
habe das Urteil auch in der Zeitung gelesen und bin begeistert. Natürlich ist es eine bayerische Entscheidung, aber immerhin von der höchsten Gerichtsinstanz. Das kann schon wegweisend sein für zukünftige Entscheidungen anderer Gerichte. Die Radfahrverbände sind derzeit auch deutlich besser aufgestellt, als vielleicht vor fünf Jahren, soll doch das Radfahren seitens der Regierung gefördert werden. Zur Planung von Radwegen gibt es Vorschriften: 1. StVO § 2 Straßenbenutzung > Verwaltungsvorschrift 2. ERA 95 - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 3. ERA 2009 - Entwurf Man darf aber nicht vergessen, das auch der ADFC in früheren Jahren für die Einführung von Radwegen eingetreten ist. Meine Erfahrung zeigt immer wieder, dass ein Radweg mit Benutzungspflicht schnell eingeführt ist, aber nur schwer wieder zurück genommen wird. Das funktioniert oft bei Nachweis einer rechtswidrigen Anordnung. Rechtswidrige Anordnungen der Benutzungspflicht können sein: -Verkehrsdichte und Geschwindigkeit machen eine Benutzungspflicht nicht erforderlich -Bau und Unterhaltung des Radwegs entspricht nicht den Anforderungen der Verwaltungsvorschriften -Radwege, sowohl mit Fußgängern als auch ohne, werden rechtswidrig von anderen Verkehrsteilnehmern mit benutzt In meinem Dienstbezirk habe ich es geschafft, eine Benutzungspflicht aufheben zu lassen, weil der gemeinsame Fuß-/Radweg auch von Reitern benutzt wurde und man ständig um die Haufen herumfahren musste. Die planende Behörde hatte den anliegenden Reiterhöfen die Mitnutzung zugesagt, weil die Besitzer Gelände für den Bau des Weges abgetreten hatten. Die Benutzungspflicht wurde aufgehoben. Der Weg d a r f jetzt von allen genutzt werden, außer mit Kraftfahrzeugen. Es gibt noch drei Radwege gegen die ich vorgehen möchte. Gibt noch viel Spaß. Gruß, Frank |
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Erfahrener Benutzer
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Tach auch
Zitat:
Interessant ist im übrigen diese/s Site / Buch. Es gibt auch eines aus Baden Württemberg, dessen Aussage auch allgemein interessant ist. Gruß Yeti
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Irrtümer haben ihren Wert; jedoch nur hie und da. Nicht jeder, der nach Indien fährt, entdeckt Amerika. Erich Kästner ---------------------------------------------------- Das Tragische an der Erfahrung ist, daß man sie erst macht, nachdem man sie gebraucht hätte. Friedrich Nietzsche |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.04.2004
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Hallo,
die Regelungen sind eigentlich nicht so schwammig. Die Auslegungen sind es. Jede Kommune die Radwege baut glaubt erst einmal, den Radfahrern etwas Gutes zu tun. Der überwiegende Teil der Normalfahrer ist auch dankbar dafür. Und somit passt das für die Touristikfahrer und Bummler. Das man mit dem Bike auch schneller als 15 km/h fahren kann glauben viele Politiker nicht und scherern alle über einen Kamm. Wenn dann noch Fußgänger und Radfahrer den Weg gemeinsam nutzen müssen wird es oft kriminell. Zu diesem Thema hatte ich eine kleine Auseinandersetzung mit meinem Dienststellenleiter, als ich im erklärte, dass ein bestimmter Radweg absolut hirnrissig angelegt sei. Dem üblichen Erklärungsversuch über sicheren Weg für die Radler entgegnete ich ihm nur, dass ein solcher Radweg eigentlich nicht den Wünschen unserer Regierung zur Förderung des Radverkehrs genügen kann, wenn die Radfahrer von der Straße verbannt werden, um sich auf diesem Weg auch noch den Fußgängern "unterordnen" zu müssen, zur Unfallvermeidung. Der Weg ist nun ein einfacher Weg entlang der Straße und nur durch Zusatzzeichen für Radfahrer frei gegeben. Meinen Spruch, Radfahrer seien in den meisten Planungen nur Verkehrsteilnehmer 4. Klasse, nimmt er sich seither zu Herzen. Er fragt bei Plaunungen unserer Kommunen immer bei mir nach, was ich davon halte. @ yeti: Danke für den Buchtipp, wird noch heute bestellt Auf der Seite des Autors ist auch eine Liste verschiedener neuer Urteile zum Radfahren zu finden. Gruß, Frank |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2008
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hallöchen zusammen,
@Yeti: ernster straße hagen, kenn ich. wo soll da ein problem sein für radfahrer, daß sie gefälligst einen radweg nutzen sollen. ist doch teilweise sogar 30ziger zone soweit ich weiß. @Frank_Z bzw. alle: radwegbenutzungspflicht - hier nochmal einen link <klick> aus meinem fundus. außerdem hatte ich wo mal was vernommen, daß seid dem 1. september auch die möglichkeit besteht den radweg nicht zu nutzen wenn man einen schnitt von 25km/h macht. das wiederum scheint besonders interessant im zusammenhang mit der existenz einer 30ziger zone für PKW. die dürfen zwar 5km/h schneller sein, ist aber meist nur faktisch. nein nein nicht weil sich die meisten nicht dran halten, außer ein paar arme schweine die nicht anders können ( kurierfahrer ohne termindruck warum sollte man dann also als radfahrer nicht auf die straße ? außerdem, in einer schon erwähnten zone dürfte auch keine gefärhdung bestehen, denn es ist ja schon beruhigt. natürlich sind genussradler keine potentiellen straßenfahrer. die tun sich den stress nicht an, oder sind total verängstigt von den "vielen" autos. |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.12.2002
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Tach auch
Zitat:
Zitat:
Gruß Yeti
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Irrtümer haben ihren Wert; jedoch nur hie und da. Nicht jeder, der nach Indien fährt, entdeckt Amerika. Erich Kästner ---------------------------------------------------- Das Tragische an der Erfahrung ist, daß man sie erst macht, nachdem man sie gebraucht hätte. Friedrich Nietzsche Geändert von Yeti (07.01.2010 um 22:05 Uhr). |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
datt gefällt mir echt geil - immer schön kette rechts - stark der spruch echt, kannte ich so noch nich ! aber mal was anderes: an der B7 wäre ein radweg nicht schlecht. schon alleine wegen der brummis. nich zu denken wenn die "bahn" mal wieder dicht iss. ich für meinen teil habe auf dem weg zum job durch einen PKW im schnitt gerade mal 10min. fahrzeitvorteil zzgl. umziehen und frischmachen. das ist es mir aber wert, alleine schon das entspannte heimfahren in der natur. Geändert von sakura (03.02.2010 um 15:55 Uhr). |
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Tach auch
Da gibbet einen, der is´aber granatenmäßig schlecht zu finden - und in der Verkehrsführung nicht der Rede wert. Fahr´ mal aus ´m Hasper Kreisel den Bahnhof Heubing an. Wenn Du denn links und denn nachher unter der Brücke durfährst bist Du auf dem Radweg. Der geht denn bis Gevelsberg durch. Aber schlag´ mich nicht dafür - ich hab´ Dir den Tipp NIE gegeben. NIEMALS! Die täglichen Staumeldungen auf dieser Bahn kannst Du in der Tat als Taschenbuch rausbringen. Und das Bahnfahren kannst Du in vollen Zügen genießen ... Die Haben ´n absolut bescheuerten Takt auf der S8: Mönchen Gladbach - Düsseldorf - Wupertal - Schwelm im 20 - Minuten - Takt. Schwelm - Hagen im 20 / 40 Minuten Takt... Gruß Yeti
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hi,
ääähm ich meinte die AUTObahn und dann im zusammenhang mit der B7. wenn da stau ist, düsen sie alle über die B7 durch hagen durch. dann geht nix mehr. Geändert von sakura (03.02.2010 um 15:55 Uhr). |
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