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Alt 04.12.2007, 22:43   #1 (permalink)
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Tach auch,

das Oberlandesgericht in Düsseldorf rechnet Radfahrern, die Oben Ohne fahren mittlerweile ein Mitverschulden an. Bei sturzbedingten Kopfverletzungen müssen Radfahrer nun mit Abzügen rechnen. Die Argumentation ist die, daß mit dem Rennrad und abseits von Radwegen Unfallrisiko und Eigenverantwortung höher seien. Dagegen kann man eigentlich Argumentieren, daß sich der fehlende Helm auch konkret auf das Verletzungsbild auswirken muß.
Da werden wir uns wohl künftig auf Winkelzüge von Versicherungen und Advokaten einstellen müssen, die die Düsseldorfer Urteile heranziehen.Wie seht Ihr das Thema? Ich denke, daß pauschale Abzüge wohl aus tatsächlichen Gründen nicht gerechtfertigt sind.


Gruß

Yeti
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Alt 05.12.2007, 05:32   #2 (permalink)
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eigentlich richtig so..
in der grundschule beim radl-kurs kriegen die kleinen beigebracht dsa man mit helm fahren soll und das er wirklich was bringt und dann? braucht man ab nen gewissen alter keinen mehr
das die schutzwirkung vorhanden ist steht auser frage.. wiso sollte man das nicht mit anrechnen?!
ist doch das gleiche wie bei den winterreifen: solange nix passiert kräht kein hahn danach aber wenn was ist, dann sitzt man in der patsche..
aber selbst aus eigenem schutz sollte man eh nen helm tragen..
sportliche radler die ohne helm fahren sind für mich eh bissl kopflos
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SteveLorenzios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 06:30   #3 (permalink)
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Wenn man mit Helm fährt, hat man kein Problem mit solchen Sachen. Ist doch ganz einfach und in meinen Augen auch richtig so.
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Schwarzer Kater ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 06:54   #4 (permalink)
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Tach auch,

ja, die Schutzwirkung ist klar. Nur: Logisch wäre die Argumentation, wenn diese denn auch auf alle radfahrenden Menschen angewandt würde. Aber das gleiche Oberlandesgericht entschiet bei einem Unfall mit einem Citybike wieder anders. Die Frage ist also, wann ein Mountainbike ein Rennrad ist... Und vor allem: Wo bleibt da die Rechtssicherheit? Vorgeschrieben ist so ´n Ei nicht, aber man soll sich auf Grund der Einstufung als Sportgerät ansich pauschal Abzüge gefallen lassen? Selbst wenn ich ´n Helm trage, werden sich mit etwas Kreativität Gründe finden auch dann noch etwas abzuziehen. Für diese Kreativität kennen wir ja schließlich un serer lieben Versicherungen...


Gruß

Yeti
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Alt 05.12.2007, 10:44   #5 (permalink)
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Das muss eben unterbunden werden. Es muss eine einfache Regelung her: ohne Helm bei Kopfverletzungen, die durch den Helm verhindert/vermindert hätten werden können -> Abzug. Mit Helm: voller Versicherungsschutz. Egal was für ein Rad. Finde ich richtig und angebracht.
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Alt 05.12.2007, 12:38   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von elendil
Das muss eben unterbunden werden. Es muss eine einfache Regelung her: ohne Helm bei Kopfverletzungen, die durch den Helm verhindert/vermindert hätten werden können -> Abzug. Mit Helm: voller Versicherungsschutz. Egal was für ein Rad. Finde ich richtig und angebracht.
im grossen und ganzen richtig nur: wie will man nachweisen das die verletzung verhindert hätte werden können? jeder sturz ist anders und einzigartig.. nachstellen könnte sehr schwierig werden.. könnte..
im endeffekt: im zweifel für den verletzten?!
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SteveLorenzios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 13:32   #7 (permalink)
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Tach auch,

Verletzungen im Gesichtsbereich können naturgemäß duch keinen Fahrradhelm vermieden oder verringert werden. Gerade bei Unfällen, bei denen ein Radfahrer mit einem Auto zusammenstäßt, treten derartige Verletzungen auf. Der Radfahrer fährt auf dem Radweg, die Ampel schaltet auf Grün, der Autofarer pennt und biegt ohne auf den Verkehr auf dem Radweg zu achten nach rechts ab - und wums, der Radfahrer knallt mit der Nase auf die Motorhaube, den Türholm oder sonst wohin. Da nutzt eben auch ein Helm nicht. Hier kann es nicht von der Art des Fahrrades abhängen, ob dem Radfahrer ein Mitverschulden anzurechnen ist oder nicht. Vor allem: Gemessen an welchem Fahrrad? Als was ist ein Mountainbike einzuordnen? Warum sollen schnelle Citybiker versicherungstechnisch und rechtlich besser gestellt sein als trödelnde Rennradfahrer? Entweder haben wir eine allgemeine Helmpflicht, dann kann für Unfallfolgen, die tatsächlich bedingt durch das fehlen entstehen, ein Mitverschulden angerechnet werden. Oder es gibt diese Helmpflicht eben nicht (was derzeit der Fall ist). Dann kann ich - aller Vernunft zum Trotz aber nicht hergehen, und nur auf Grund eines Fahrrades ansich ein Mitverschulden erkennen.
Bei Alkoholfahrten war dies lange ähnlich. Da hat man im Falle eines Unfalls auch eine Mitschuld erkannt - bis der BGH festlegte, daß der Unfall ursächlich durch den Alkohol passierte. Warum sollte das beim Biken anders sein?


Gruß

Yeti
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Alt 05.12.2007, 14:34   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Yeti
Verletzungen im Gesichtsbereich können naturgemäß duch keinen Fahrradhelm vermieden oder verringert werden. Gerade bei Unfällen, bei denen ein Radfahrer mit einem Auto zusammenstäßt, treten derartige Verletzungen auf. Der Radfahrer fährt auf dem Radweg, die Ampel schaltet auf Grün, der Autofarer pennt und biegt ohne auf den Verkehr auf dem Radweg zu achten nach rechts ab - und wums, der Radfahrer knallt mit der Nase auf die Motorhaube, den Türholm oder sonst wohin. Da nutzt eben auch ein Helm nicht.
darum gings ja auch nicht..
es ging bei elendil ja auch um kopfverletzungen .. und meine ausführung meinte damit:

hätte mit helm die verletzung geringer ausgefallen oder hätte sie gänzlich vermieden werden können? kann man das im nachhinein beweisen, da jeder unfall anders ist und auch jede noch so kleine änderung extreme auswirkungen hätte haben können..


fragen über fragen..
die sich nur durch eine einheitliche helmpflicht lösen lassen würden......

....... was auch nicht so verkehrt wäre (wie schon erwähnt) in jungen jahren bekommens eingeprügelt nur mit helm und in späteren jahren fährt eh jeder wieder ohne.. was für ein gutes beispiel für die nächste generation im verkehrsunterricht an grundschulen
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SteveLorenzios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 18:37   #9 (permalink)
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Na ja, bin gegen Helmplicht! Wie soll man mit gestylten Haaren auf ein Grillfest am See kommen?

Spass beiseite: ein Helm hat unbestritten eine Schutzfunktion. Ist aber, wie der Gurt am Auto auch, leider nicht gegen alle Möglichkeiten sicher. Im Einzelfall ist es sicher schwer abzuschätzen welche Verletzungen mit Helm nicht so schwerwiegend wären. Trotzdem bin ich der Meinung das man da rechtlich schon was machen könnte. Wie die Winterreifenregelung. Man muss keine draufmachen, aber wenn es rumpelt trägt man eine Mitschuld. Andererseits sollten Ansprüche der verletzten Radfahrer, die einen Helm trugen, ohne weiteres abgegolten werden.
Für die anderen gilt dann halt PP, persönliches Pech.
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exorzist ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 19:06   #10 (permalink)
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Tach auch

Zitat:
Zitat von exorzist
...Für die anderen gilt dann halt PP, persönliches Pech.
Genau daß ist ´s, was mich an dem Düsseldorfer Urteil stört. Im Grunde bekommt bei einem Unfall der bummelnde Rennradler eine Mitschuld währen sich der Rasende Roland (der natürlich 3X so schnell fährt) auf seinem Klapprad nichts vorzuwerfen hat. Wenn nur das Fahrrad ansich den Ausschlag gibt, frage ich mich wirklich, wo da die Vernunft bleibt.


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Yeti
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